Heiratsantrag – gestern und heute

Hatte früher ein Mann die Absicht eine Frau zu heiraten, so musste er um deren Hand bei ihrem Vater anhalten. Falls dieser bereits verstorben war, oblag es dem Mann um die Hand beim entsprechenden Familienoberhaupt um die Hand der Frau anzuhalten. Dies konnte unter Umständen auch der Onkel oder der Großvater der Frau sein. In der Regel jedoch war es ein männliches Familienmitglied. Einen Heiratsantrag an die Frau selbst gab es in diesem Sinne nicht. Wenn das Familienoberhaupt dem “Anhalten um die Hand der Frau” zustimmte, wurde diese automatisch zur Braut, wobei diese sich dagegen in früheren Zeiten nicht einmal wehren konnte und dies in der Regel auch nicht tat, weil Frauen es erst sehr spät gestattet wurde, so etwas auch abzulehnen. Hätte die Braut dem “Heiratsantrag” widersprochen, wurde sie von der Familie verstoßen. Heute hingegen ist es so, dass der Heiratsantrag direkt an die Auserwählte gerichtet wird. Es ist dabei heute auch keine Seltenheit mehr, dass der Heiratsantrag von der Frau kommt. Diese Initiative ergreift die Frau in der Regel aber meist nur dann, wenn sie meint, dass der Mann sowieso bereit dazu wäre, aber unter Umständen zu schüchtern ist. Um der Ehe von vorneherein einen guten Start zu geben, sollte man auf jeden Fall für einen romantischen Heiratsantrag sorgen.

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