Neue Gesetzeslage zum Thema Vaterschaftstest

Grundsätzlich wurden die Rechte der Väter gestärkt. Bislang konnte eine Frau jeden beliebigen Mann als Vater benennen. Diese hatten praktisch keine Handhabe legal etwas dagegen zu tun.

Jetzt ist der potenzielle Vater in der Lage auch gegen den Willen der Mutter einen DNA-Test durchzusetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Familiengerichts, welches eine Duldung der Probenentnahme anordnen kann.

Der Begriff des „heimlichen“ Vaterschaftstests ist nach wie vor irreführend und falsch gewählt. Jeder denkt, er mache etwas Illegales. Weit gefehlt, denn früher wie auch heute geht es doch nur darum, dass eine Probenentnahme, bei der kein anerkannter Zeuge dabei war, von keiner Behörde akzeptiert werden kann. Private Tests sind aber durchaus positiv zu bewerten. Privat bedeutet hier, es wurde nicht erst durch ein Gericht angeordent. Die Zahl der Tests, die privat finanziert werden und bei denen beipsielsweise ein Arzt als neutraler Zeuge zugegen ist, nimmt zu und wird auch zunehmend von Behörden, wie Jugendämtern empfohlen. Die Fälle können damit bei den Behörden schneller bearbeitet werden und die beteiligten Personen erhalten schneller und kostengünstiger Gewissheit.

Selbst wenn ein potenzieller Vater früher wie heute Proben wie eine Zahnbürste an ein Labor gibt, ist dies zwar nicht der Weg, der eingeschlagen werden sollte, aber immer noch und weiterhin straffrei.

Hierbei sollte man sicher berücksichtigen, dass es dafür vielerlei Gründe gibt.

Der Gesetzgeber wendet sich gar nicht dagegen, dies kann unter Umständen sogar zum Schutze des Kindes geschehen.

Diskussionsbedarf wird es weiterhin geben, jedoch ist es vom Gesetzgeber sicher hilfreich, die Mitglieder von Familien zu unterstützen, statt alles zu verbieten und unter Strafe zu stellen, wie es im Ausland bisweilen der Fall ist. Damit ist den Beteiligten nicht geholfen.

Mehr Informationen dazu findet man hier:

Kompetente Beratungen dazu gibt es bei allen Familiengerichten, zertifizierten Laboren und öffentlichen caritativen Einrichtungen.

Beratung bei familiären Problemen gibt vor allem auch der Deutsche Kinderschutzbund mit seiner Nummer gegen Kummer. Tel : 0800-1110333

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