Die Sache mit dem Namen beim Baby

Im Bezug auf den Vornamen für ein Baby hat man eigentlich die freie Auswahl, auch was bei einigen Vornamen die Schreibweise betrifft. Was jedoch den Nachnamen angeht, ist es so, dass das Baby grundsätzlich den Namen als Nachnamen erhält, den die Mutter trägt, auch wenn es unehelich geboren ist. Ausnahmen im Bezug auf den Nachnamen gibt es jedoch, wenn die Mutter aufgrund des neuen Namensrechts einen Doppelnamen trägt. Grundsätzlich jedoch erhält ein neugeborenes Kind nach § 1616 BGB als Nachnamen den Ehenamen der Eltern. Wenn diese keinen gemeinsamen Ehenamen führen, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, wird der Nachname des Kindes durch die Eltern bestimmt und muss dem Standesbeamten mitgeteilt werden. Eine derartige Entscheidung muss binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes erfolgen. Wenn Vater und Mutter nach der Geburt des Kindes heiraten, so ist auch eine nachträgliche Änderung des Nachnamens des Kindes möglich. Wenn das Kind jedoch schon 5 Jahre alt ist, muss dieses einer Änderung seines Nachnamens zustimmen, bzw. einwilligen. Diese Einwilligung erfolgt unter Umständen über einen Ergänzungspfleger. Ist das Kind 14, so muss es seinen Willen frei persönlich bekunden und seine Zustimmung zur Änderung des Namens geben. Wenn ein Kind adoptiert wird, so erhält es den Ehenamen des Ehepaars, von dem es adoptiert wurde.

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