Eine Lohn- und Gehaltsabrechnung ist für viele Arbeitnehmer noch immer ein Buch mit sieben Siegeln, obwohl sie monatlich eine solche Abrechnung erhalten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Abrechnung monatlich auszustellen und dort gewisse Pflichtangaben, wie z. B. Brutto- und Nettogehalt sowie die gesetzlichen Abzüge zu vermerken. Die meisten Arbeitnehmer, vor allem, wenn sie keine Stundenlohn sondern ein monatliches Gehalt beziehen, sehen sich lediglich den Nettobetrag an und interessieren sich nicht für die sonstigen Angaben. Dabei enthält eine Lohn- und Gehaltsabrechnung Angaben, die man regelmäßig prüfen sollte.
Zum Beispiel müssen die geleisteten Arbeitstage bzw. Arbeitsstunden überprüft werden, vor allem in einem Monat mit Mehrarbeit – auch die Personalabteilung kann sich irren. Darüber hinaus enthält eine Lohn- und Gehaltsabrechnung auch Angaben über Steuern oder vermögenswirksame Leistungen. Diese sind sehr wichtig, denn anhand der Steuern wird der Lohnsteuerjahresausgleich gemacht. Auch die Urlaubstage sind in der Abrechnung verzeichnet. Hier sollte man darauf achten, dass die Anzahl korrekt ist.
Vor allem für Arbeitnehmer, die Lohn erhalten, ist die Prüfung der Lohn- und Gehaltsabrechnung schon fast normal. Oft genug verrechnet sich auch die Buchhaltung oder geleistete Stunden wurden nicht berücksichtigt. Doch auch Arbeitnehmer, die Gehalt beziehen, sollten regelmäßig einen genauen Blick auf ihre monatliche Abrechnung werfen, um genau zu wissen, wie sich der Nettoverdienst zusammensetzt und wie hoch die Steuerbelastung ist.