Firmenfinder

Die Firmenfinder betreiben ein Datenbankgestütztes online Webverzeichnis beziehungsweise einen Webkatalog im Internet. Dies dient der Bereitstellung von branchenbezogenen Internet- beziehungsweise Kontaktadressen. Außerdem werden Kurzinformationen preisgegeben, die von den Inserenten gegen Entgelt selbst vorgenommen werden können. Auf Grundlage der aktuellen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmenfinder erfolgt ausschließlich die Aufnahme von Einträgen. Für alle Vereinbarungen und Nutzungsbereiche gelten diese Geschäftsbedingungen. Es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich andere Vereinbarungen in Angriff genommen worden sind. Nicht zum Inhalt des Vertrages werden anders lautende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners. Sie erfordern auch keine ausdrückliche Zurückweisung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firmenfinder werden durch den Kunden mit der Nutzung des Angebots anerkannt. Ausdrücklich zugestimmt muss allen Vertragsänderungen und allen Nebenabreden. Dabei bietet der Firmenfinder seinen Kunden die Möglichkeit sich durch einen entsprechenden Werbeeintrag mit dem jeweiligen Firmenportrait zu präsentieren, das er in Form einer kurzen Beschreibung beziehungsweise in Form von Kontaktdaten selbst erstellt. Von Dritten abgerufen werden können diese Daten dann durch die Verzeichnisstruktur des Firmenfinders beziehungsweise durch die damit zusammenhängenden Suchabfragen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dass ihr Name und Anschrift oder Teile davon auch in Meta Tags der Firmenfinder erscheinen dürfen, dazu müssen sich die Inserenten, die sich bei den Firmenfindern eintragen, meistens ausdrücklich bereit erklären. Dies gilt auch für die Werbung jeglicher Art, die die Betreiber insbesondere auf den Unterseiten „Kontaktdaten und Details“ des jeweiligen Eintrags schalten kann. Die Aufnahme eines Werbeprofils sowie eventuell eines Werbelogos in eine bestehende Datenbank, ist Teil des Angebotes der Firmenfinder. Dies richtet sich natürlich jeweils nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket. Zu einer Seite des Kunden im Internet dabei das Wort reden per Linkverknüpfung. Bei entsprechender Abfrage durch Dritte wird der Eintrag des Kunden in der Ergebnisliste platziert. Natürlich nur, wenn dieser Eintrag auch zu den entsprechenden Suchkriterien analog ist. Kostenpflichtige Einträge vor den kostenfreien Einträgen anzuzeigen, dies behalten sich viele Firmenfinder vor. Außerdem können gegebenenfalls zusätzlich gesponsorte Links vor anderen Werbenden eingeblendet werden. Durch Eingabe einer entsprechenden Textbeschreibung kann der Kunde die Kriterien des Eintrags für die Abfrage durch Dritte zum Teil selbst bestimmen. Im Rahmen der vom Firmenfinder vorliegenden Kategorien kann der Inserierende seinen Eintrag in der von ihm gewählten Kategorie in Angriff nehmen. Ein rechtsgültiger Vertrag wird nach dem BGB geschlossen, wenn der Inserent die Eintragsdaten und die Anerkennung der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt hat. Innerhalb des Internets können die Kategorieeinträge des Kunden erreicht werden und sind somit auf dem Server des Betreibers verfügbar.

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